Zentralausschuss der Wiener LandeslehrerInnen an APS

 

Die Vorsitzenden der Dienststellenausschüsse

Eine Liste mit allen Funktionär:innen folgt in Kürze

Aufgaben der Dienststellenausschüsse

Die Aufgaben der Dienststellenausschüsse sind im Bundespersonalvertretungsgesetz 1967 (PVG) geregelt

Mitwirkungsrechte gem. PVG § 9 Abs. 1

  • Einhaltung von Vorschriften und Anordnungen über den Dienstnehmerschutz und die Sozialversicherung
  • Übernahme von Bediensteten in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis (Pragmatisierung), Ernennungen, Überstellung von Bediensteten
  • Aus- und Fortbildung
  • Maßnahmen, die im Interesse der Gesundheit der Bediensteten gelegen sind
  • Vorschüsse, Aushilfen und Belohnungen
  • Sonder- Karenzurlaube
  • Mehrdienstleistungen
  • Entlassungen, Kündigungen, einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
  • vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
  • Untersagung einer Nebenbeschäftigung
  • Ersatz von Übergenüssen
  • Verpflichtung zum Schadenersatz
  • nicht bloß vorübergehende Verwendung an Bildschirmarbeitsplätzen
  • Errichtung und Umbau von Amtsgebäuden im Planungsstadium


Mitentscheidungsrechte gem. PVG § 9 Abs. 2

  • allgemeine Personalangelegenheiten
  • Erstellung und Änderung des Dienstplanes (Lehrfächerverteilung) und der Diensteinteilung (Stundenplan)
  • Einführung neuer oder Änderung bereits eingeführter Arbeitsmethoden
  • Datenschutz von Bediensteten


Informationsrechte (schriftlich) gem. PVG § 9 Abs. 3

  • Aufnahme, Dienstzuteilung, Versetzung und Betrauung von Bediensteten mit Vorgesetztenfunktion bzw. Abberufung von der bisherigen Verwendung
  • Erstattung einer Disziplinaranzeige
  • Unfallsanzeige
  • Ruhestandsversetzung von Bediensteten
  • gewährte Belohnungen
  • Personalverzeichnis
  • Weitere Aufgaben des DA
  • Erstattung von Vorschlägen und Anregungen mit dem Ziel zum allgemeinen Nutzen und im Interesse der Bediensteten den Dienstbetrieb zu fördern
  • Vertretung von Bediensteten in Einzelpersonalangelegenheiten
  • Teilnahme an der Besichtigung von Dienststellen durch behördliche Organe